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Vorwort

43 Tote in der PLR

Ursache der Unfälle

Die Regeln

Es liegt auch an UNS !

was ist zu tun?

Funken, zum Beispiel

Schönes   ganz Übles

Zustimmung PRO

Ablehnung, CONTRA

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Überarbeitet / Neues

nur für Türmer !

Sachwortverzeichnis

Ergänzungen

Impressum

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Teil 1

A

AA; AB; AC; AD; AE; AF; AG; AH; AI; AK; AL;AM; AN; AO; AP; AQ; AR; AS; AT; AU; AV; AW; AZ

Teil 2

B–D

B; C; D

Teil 3

E-K

E; F; G; H; I; J; K

Teil 4

L-R

L; M; N; O; P; Q; R

Teil 5

S-Z

S; T; U; V; W; X; Y; Z

Link zu Abkürzungen der Luftfahrt bei Wikipedia

Teil 1                     AA; AB; AC; AD; AE; AF; AG; AH; AI; AK; AL;AM; AN; AO; AP; AQ; AR; AS; AT; AU; AV; AW; AZ

 

ALIS

Automatisches Piloten-Informations-System  (Verkehrslandeplatz Höxter EDVI)

 

AFIS

 

 

 

 

Teil 2                     B; C; D

 

BFL er

Wikipedia: Beauftragter für Luftaufsicht An Flugplätzen ist der Flugleiter häufig gleichzeitig der Beauftragte für Luftaufsicht und damit Vertreter der Landesluftfahrtbehörde am Platz. Reine Flugleiter und BfL unterscheiden sich grundsätzlich durch die Rechtsgrundlage. Für den Flugleiter gilt Privatrecht (Vertreter des Platzhalters), für den BfL gilt öffentliches Recht (Vertreter der Landesluftfahrtbehörde). Weitere Regelungen dazu findet man in NfL I 170/2001.

 

 

 

 

 

 

Teil 3                     E; F; G; H; I; J; K

 

Einleitungsanruf

   WER bin ich, WO bin ich, WAS mache/möchte ich

         Beispiel dazu weltweit und Deutschland

 

Flugleiter (am unkontrollierten Platz)

Der “Flugleiter” ist Vertreter des Platzhalters und kann Park/Standplätze zuweisen. Gegenüber dem fliegenden Verkehr hat er kein Weisungsrecht! Dem Flugplatzverkehr gibt er Informationen (z.B. Wind, Besonderheiten), er darf keine Freigaben/Anweisungen dem fliegenden Verkehr geben. mehr INFO

“Die Anweisungen der Flugleitung sind nur dann verbindlich (und deren Missachtung bußgeldbewert), wenn sie zur Abwendung von Gefahren (”aus zwingendem Grund” , LuftVO §23 Abs.2) erteilt wurden. Gefahr im Sinn des §29_Abs.1_LuftVG ist dabei nicht etwa jede abstrakte sondern ebenso wie im Polizeirecht nur jede konkrete Gefahr.”

Aus einem Gerichtsurteil Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 25. Juli 1979, Az: 3 Ob OWi 92.79, siehe
Pilotundrecht.de , Stefan Kaufmans Homepage  “Rechtsprechungen”  z.Zt. 6.Zeile von unten.

 

Flugplatzverkehr

SERA Begriffsbestimmung:

9. „Flugplatzverkehr“: der gesamte Verkehr auf dem Rollfeld eines Flugplatzes und alle in der Nähe eines Flugplatzes fliegenden Luftfahrzeuge. Ein Luftfahrzeug ist in der Nähe eines Flugplatzes, wenn es sich unter anderem in einer Platzrunde befindet, in diese einfliegt oder sie verlässt;

 

Gelaber

Beispiel für sinnloses Gelaber in Deutschland

 

 

 

Teil 4                     L; M; N; O; P; Q; R

 

Luftaufsichts- wache

   Eingeführt von den Nazis 1936 im LuftVG § 94

 

PIC

Ein verantwortlicher Luftfahrzeugführer (auch Kommandant; englisch pilot in command, PIC) ist, wer ein Luftfahrzeug führt, eine gültige Erlaubnis besitzt, über die fliegerärztliche Tauglichkeit verfügt und vom Halter des Luftfahrzeuges hierzu bestimmt ist. Verkehrsflugzeuge werden meistens von zwei Piloten geflogen, es muss und kann jedoch nur einen PIC geben. (LuftVO § 23)

 

 

 

Platzrunde

Die Platzrunde ist ursprünglich und grundsätzlich ein Verfahren, das der Pilot nutzt, um die Landung vorzubereiten:
Man fliegt an den Flugplatz, behält die Sicht auf die Landebahn und richtet so Geschwindigkeit und Flughöhe ein.
Eine Landung nach Sichtflugregeln, also ohne elektronische Hilfen, ist ohne eine derartige Platzrunde, die im Gegenanflug beginnt, nicht denkbar und somit sicherlich eines der ältesten Verfahren in der Fliegerei überhaupt.
Jeder wendet dieses Verfahren an:
Egal ob man im Cockpit einer Cessna 150 oder hinter dem Steuerknppel einer Phantom sitzt.
Die Platzrunde, um das festzuhalten, ist ein Flugverfahren.
Und keine behördliche Sanktion!  (Quelle:
Heiko Teegen, ehem.Chefredakteur 58KB, pdf)

Gutachten zur “Präzisionsplatzrunde” in Bonn-Hangelar (Prof. Janser, TH Aachen) pdf ca.5,6 MB

Thema: “Auswirkung der Überwachung eines Platzrunden-Korridors auf die Flugsicherheit am Verkehrslandeplatz Bonn Hangelar”

 

 

PPR

Der Begriff Prior Permission Required (PPR; wörtlich: vorherige Genehmigung erforderlich) besagt in der Luftfahrt, dass die Einholung einer Genehmigung erforderlich ist.
So muss z. B. vor der Landung eines Flugzeugs auf einem Sonderlandeplatz (oder auf einem Verkehrslandeplatz außerhalb der Betriebszeiten), an dem nicht eine ständige Towerbesetzung gegeben ist, eine Genehmigung zum Landen auf dem Flugplatz eingeholt werden. Dies geschieht in der Regel telefonisch, kann aber auch per Funk erfolgen. Dasselbe gilt für die Nachtzeit auf Flugplätzen, welche in der Nacht normalerweise keinen Flugverkehr abwickeln. Empfehlenswert ist diese Genehmigung als Fax/eMail dabei zu haben! (Man kann dann immer landen, auch ohne Funkkontakt zu haben!)

 

Positions-

meldung

Eine Positionsmeldung beinhaltet immer:

”WER bin ich, WO bin ich, WAS mache/möchte ich

Das übliche Gelaber könnte komlett entfallen, da die Sicherheit im Platzbereich durch dieses sinnlose Gerede gemindert wird. “Das haben wir aber schon immer so gemacht”, zählt nicht!!

Siehe auch LuftVO §23

 

 

QFF

 Der Luftdruck, unter Benutzung aktueller Wetterwerte reduziert auf Meeresspiegelhöhe (Wiki)

Auf deutsch: Die Flugplatzhöhe (Elevation) am Höhenmesser eingestellt ergibt das (nichtamtliche!) QNH. Die Differenz zum “offiziellen” ist regelmäßig kleiner 1HPa! Die Elevation liest man am sog. Turm ab! (AIP, ICAO Flugkarte)

 

 

 

Teil 5                     S; T; U; V; W; X; Y; Z

 

 

Türmer

Ein Türmer (sogenannter Flugleiter) leitet keine Flüge, auch wenn er Flugleiter heißt. Für die Abstände (Staffelung) zwischen den Flugzeugen in unkontrollierten Lufträumen (auch im Luftraum “D” !) und am Boden ist ausschließlich der verantwortliche Luftfahrzeugführer (PIC) zuständig!
Ich verwende die Bezeichnung “Türmer” um den Unterschied zu einem Flugleiter/Towerlotsen der
DFS deutlich zu machen. Diese Bezeichnung soll keine Abwertung sein, meine allgemeinen Erfahrungen mit Türmern sind positiv !!!
(
Manche reden eben nur zuviel und regeln Sachen die sie einfach nicht regeln dürfen!) Türmer sind in der Regel erfahrene Piloten die auch gerne und gut beraten. Nur, sie leiten keine Flüge!

 

unkontrolliert

Im unkontrollierten (Luftraum “G”) ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer (PIC) alleinig verantwortlich. Ein Flugleiter (Türmer) auf einem Flugplatz ohne Kontrollzone gibt auf Anforderung Informationen zur Flugdurchführung.(Windrichtung u. Stärke, unveröffentlichte Besonderheiten) Die Entscheidungen zum Flug (Anflug, Landerichtung ) trifft der PIC!

 

Urbsel

Urbsel (Rufzeichen “ Urbsel-INFO) ist ein fiktiver , unkontrollierter Verkehrslandeplatz mit einer Betriebspflicht, südlich von Leipzig. Die Höhe über dem Meeresspiegel (Elevation) beträgt 352 ft. Die Asphaltpiste 10/28 ist 1000m lang, An- und Abflüge sind komplett hindernisfrei. Ähnlichkeiten mit einem existierenden Flugplatz sind rein zufällig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 überarbeitet oder ergänzt am  12.März 2022 , E-Mail to Webmaster